Vertragsbedingungen

1. Registrierung / Vertragsbestätigung

Mit der Reiseanmeldung wird der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter geschlossen. Der Veranstalter und Vertragspartner ist: Moto Spirit-Moto duh doo (Enduro-Spirit) Bosnien und Herzegowina. Bei der Registrierung müssen alle Namen der Teilnehmer angegeben werden, für die der Antragsteller gleichermaßen verantwortlich ist. Ist dies nicht möglich, muss sich jeder Teilnehmer alleine anmelden. Die Anmeldung der Reise erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters und beinhaltet die Höhe der fälligen Leistung sowie den Preis der Reise. Mit der Bestätigung der Reise stimmt der Veranstalter der Reservierung zu, behält sich jedoch das Recht vor, offensichtliche Druck- oder Rechenfehler zu korrigieren.

2. Dienstleistungen: Alle reservierten Dienste sind unter www.enduro-spirit.com ersichtlich und im Vertrag aufgeführt. Zusätzliche Leistungen sind im vereinbarten Buchungspaket nicht enthalten. Aufgrund wichtiger Umstände (technische, gesundheitliche oder wetterbedingte) ist der Veranstalter berechtigt, die Route im Notfall anzupassen oder zu ändern.

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für schlechtes Wetter! Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Da es Teilnehmer mit unterschiedlichen Fahrfähigkeiten gibt, erklärt sich der Teilnehmer bereit, andere Teilnehmer und deren Fähigkeiten zu berücksichtigen. Sollte das fahrerische Können der Teilnehmer nicht ausreichen, behält sich der Veranstalter das Recht vor den Vertrag ohne Rückerstattung zu beenden.

3. Zahlung: Nach der Registrierung ist die Anzahlung in der Höhe von 100,00 €-400,00€ pro Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag wird bei Ankunft am Bestimmungsort vor Beginn der Enduro-Tour bar bezahlt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen im Falle einer verspäteten Zahlung durch den Teilnehmer zu stornieren.

4. Reisebedingungen:

Der Teilnehmer muss:

a) eine gültige Fahrerlaubnis für Motorräder besitzen

b) vollständige Schutzausrüstung tragen (Protektoren für Brust, Rücken, Schultern, Ellenbogen und Knie sowie einen Helm, geeignete Stiefel und Handschuhe);

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Recht des Staates zu beachten und den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine gesundheitliche, psychische und körperliche Verfassung und fahrerischen Fähigkeiten ausreichen.

5. Haftungsausschluss des Veranstalters: Die Teilnahme an einer gebuchten Reise erfolgt ausschließlich auf das eigene Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Schäden. Im Übrigen ist eine Haftung für die unmittelbaren und mittelbaren Folgen von Naturereignissen ausgeschlossen.

6. Verantwortung der Teilnehmer: Das Leistungspaket beinhaltet keine Unfallschäden! Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs an sich, dem Motorrad oder Dritten entstehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und seine Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter freizustellen. Schäden am Fahrzeug sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer haftet für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für etwaige Bußgelder oder Strafen, die bei der Veranstaltung anfallen (z.B. Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern).

Bittet der Teilnehmer den Veranstalter oder dessen Mitarbeiter sein Motorrad bei einer Veranstaltung zu transportieren, z. B. wegen schwieriger Passage, haftet der Veranstalter nicht für Schäden (z.B. bei einem Sturz). Eine Haftung des Veranstalters für Unfallfolgen (Kleidungsschäden, Sachschäden, Verletzungen, Invalidität und Tod) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mit der Anmeldung und dem Ausschluss bestätigt der Teilnehmer, dass er dieses Risiko trägt und dafür ausreichend versichert ist.

7. Der Veranstalter behält sich vor, bei Vertragsbruch einen Teilnehmer aus der Gruppe auszuschließen. Dies gilt vor allem dann, wenn andere Teilnehmer oder Dritte durch dessen Verhalten gestört oder gefährdet werden. Darüber hinaus ist der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen ein Ausschlusskriterium, da diese die Sicherheit der Teilnehmer und Dritter beeinträchtige. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.

8. Eine Stornierung der Reise ist möglich. Der Veranstalter muss schriftlich über die Absage unter Angabe der Buchungsnummer und des Reisedatums telefonisch oder per E-Mail informiert werden und wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam. Sollte der Teilnehmer die vereinbarte Tour stornieren wird die Anzahlung einbehalten.

9. Eigenverantwortung: Der Teilnehmer ist verpflichtet seinen Fahrstil an die bestehenden Bedingungen und seine Fahrfähigkeiten anzupassen. Wenn der Teilnehmer nicht folgen kann, muss er anhalten und den Veranstalter oder dessen Mitarbeiter informieren. Bei einer Verletzung des Teilnehmers kann der Veranstalter nicht dafür haftbar gemacht werden.

10. Fahrzeug, Kraftstoffkosten und Fahrzeugrückgabe: Der Veranstalter ist bemüht, ein vereinbartes Motorrad zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt dem Teilnehmer ein gleichwertiges Motorrad zur Verfügung zu stellen. Das Motorrad wird zu Beginn der Tour übergeben und am Ende der Tour wieder an den Veranstalter übergeben. Die Benzinkosten während der Tour trägt der Veranstalter. Das Motorrad muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Der Reiseteilnehmer haftet für Schäden am Motorrad. Eigenständige Motorradreparaturen sind nicht gestattet. Reparaturen werden ausschließlich durch den Veranstalter durchgeführt.

11. Nutzungsrecht / Copyright: Alle Fotos und Videos, die während der täglichen Touren von Veranstalter gemacht werden, sind Eigentum vom Veranstalter. Er ist berechtigt dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer identifiziert werden kann. Falls ein Teilnehmer damit nicht einverstanden ist, muss er dies dem Veranstalter vor der Tour mitteilen.

12. Einreisebestimmungen: Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass- oder Visabestimmungen selbst verantwortlich.

13. Der Teilnehmer verzichtet gegenüber dem Veranstalter und seinen Mitarbeitern auf sämtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die aufgrund von Schadenereignissen oder Unfällen im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

14. Datenschutz und Datenübertragung: Die von Teilnehmer angegebenen persönlichen Daten werden für die Organisation der Veranstaltung verwendet. Zusätzlich behält sich der Veranstalter das Rechts vor die Teilnehmer über firmeninterne Angebote per E-Mail zu informieren. Falls dies nicht gewünscht wird, muss der Teilnehmer den Veranstalter darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Bei der Kommunikation über das Internet über einen unverschlüsselten Übertragungsweg kann der Veranstalter keine vollständige Datensicherheit gewährleisten. Der Veranstalter empfiehlt daher vertrauliche Informationen per Post zu senden.

15. Weiteres

Alle Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

16. Salvatorische Klausel

Die rechtliche Unwirksamkeit bestimmter Bestimmungen dieser AGB lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.

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